Der BGH hat sich in zwei Verfahren mit den Rechten von Neuwagenkäufern im „Abgasskandal“ beschäftigt, deren Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB bereits verjährt ist. Grundsätzlich besteht demnach in solchen Fällen ein Anspruch gegen den Hersteller auf sog. Restschadensersatz nach § 852 BGB.