Überbrückungshilfe III

Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet vom 1.11.2021 bis 31.12.2021 Überbrückungshilfe III Plus beantragen.

 

Corona-Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Unternehmen sind noch bis Ende Juni 2022 möglich. Der Bundesrat hat am 17.12.2021 einem entsprechenden Verlängerungsbeschluss des Bundestages zugestimmt.

Das Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes sieht u.a. vor:

  • Nach derzeitiger Rechtslage sind Unterstützungen für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in Not gerieten, nur bis Ende des Jahres möglich – diese Befristung wird nun um sechs Monate bis Ende Juni 2022 ausgedehnt.
  • Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds soll den wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie entgegenwirken. Betroffene Unternehmen können Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten sowie Kapitalhilfen erhalten. Errichtet wurde der Fonds durch das Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz, dem der Bundesrat im März 2020 zugestimmt hatte.
  • Da es sich um eine zeitliche begrenzte Verlängerung von lediglich sechs Monaten handelt, ist der Garantierahmen von 400 auf 100 Mrd. € und die Kreditermächtigung von 100 auf 50 Mrd. € reduziert.