Dieselskandal

Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung

Bei einem Neuwagenkauf von einem Autohändler hat der Fahrzeughersteller, der im
Rahmen einer von ihm bei der Motorenentwicklung getroffenen strategischen
Entscheidung, die Typgenehmigungen der Fahrzeuge durch arglistige Täuschung des
Kraftfahrtbundesamts zu erschleichen und die derart bemakelten Fahrzeuge alsdann
in den Verkehr zu bringen, die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeugkäufer
gezielt ausnutzt, auf Kosten des Fahrzeugkäufers den Kaufpreis abzüglich einer
Händlermarge im Sinne von § 852 Satz 1 BGB erlangt.
OLG Celle, Urt. v. 4.11.2021 – 7 U 4/21