Das OLG Bremen hat einen Schadenersatzanspruch eines Gebrauchtwagenkäufers gegen die Volkswagen AG aus § 826 BGB bejaht. Darüber hinaus hat das Gericht dem Kläger auch Zinsen ab Zahlungsverzug zugesprochen. Darüber hinausgehende Zinsen ab dem Kaufzeitpunkt wurden allerdings abgelehnt, weil dafür nach Ansicht des Gerichts eine gesetzliche Grundlage fehlt.
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